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BGH, 29.04.1952 - 2 StR 51/50 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus BGH, 29.04.1952 - 2 StR 51/50
Es genügt, wenn der Angeklagte bei der ihm zuzumutenden Gewissensanspannung wissen konnte, dass er Unrecht tat (Beschluß des Grossen Strafsenats desBundesgerichtshofs GSSt 2/51 vom 18. März 1952), zum Abdruck bestimmt.